Denkmaldatenbank
Mietshaus Schlüterstraße 79 Grolmanstraße 9
09096423 | |
Bezirk | Charlottenburg-Wilmersdorf |
Ortsteil | Charlottenburg |
Adressen | Schlüterstraße 79 Grolmanstraße 9 |
Denkmalart | Baudenkmal |
Sachbegriff | Mietshaus |
Datierung | 1887-1888 |
Entwurf & Ausführung | Gerhardt, Ernst (Maurermeister) |
Entwurf | Schultze, Richard |
Bauherr | Gerhardt, Ernst (Maurermeister) |
Weiter nördlich stellt das gut erhaltene Doppelmietshaus Schlüterstraße 79, Grolmanstraße 9, das 1887-88 von Amtsmaurermeister Ernst Gerhardt erbaut wurde, in der Typologie des Berliner Mietshauses einen Sonderfall dar. (1) Die Parzellen ließen nicht zu, sie nach dem üblichen Schema mit Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude zu bebauen. Daher wurden zwei repräsentative Vorderhäuser durch rückwärtig anschließende Seitenflügel miteinander verbunden, sodass ein geräumiger Innenhof mit Durchfahrten zu beiden Straßen entstand. Bauherr und zugleich verantwortlich für Entwurf und Bauausführung war Ernst Gerhardt, für die Fassadengestaltung holte er sich Unterstützung durch den Architekten Richard Schultze. Dieser schuf für das viergeschossige Wohnhaus zwei Straßenfronten, die bei grundsätzlich gleichem Aufbau das Thema des Renaissance-Bürgerhauses variieren: Zur Schlüterstraße ist die Mitte der fünfachsigen Fassade durch einen Schmuckgiebel betont, zur Grolmanstraße sind die seitlichen Achsen übergiebelt, ein Türmchen mit Kupferhaube schließt hier in der Mitte die Erkerachse ab. Sorgsam gemauerte rote Handstrichziegel verblenden die glatten Wandflächen; aus grauem Sandstein sind Gesimse, Fenstergewände und Erkergerüste sowie der sparsam eingesetzte Dekor aus Wappenkartuschen, Voluten und Obelisken gearbeitet. Durchfahrt und Treppenhaus sind in einem offenen Vestibül mit mächtigen Säulen vereint, die Balkone mit schmiedeeisernen Brüstungsgittern wurden 1898 nachträglich angefügt. Die gesamte Gestaltung des ungewöhnlichen Mietshauses zielte darauf ab, durch die Qualität von Materialien und Ausführung einen gehobenen Wohnstandard zu demonstrieren und sich zugleich von den üblichen Stuckfassaden der Berliner Mietshäuser abzusetzen. (2)
(1) ZdB 10 (1890), S. 173-175 mit 2 Abb.; Architekten-Verein zu Berlin u. Vereinigung Berliner Architekten (Hrsg.): Berlin und seine Bauten, Bd. II/III, Berlin 1896, S. 223 mit 1 Abb.; Die Bauwerke und Kunstdenkmäler von Berlin, Stadt und Bezirk Charlottenburg, bearb. von Irmgard Wirth, Text- u. Tafelband, Berlin 1961, S. 419, Abb. 531. Das Haus ist mit Fassadenschmuck, Fenstern, Durchfahrt und Vestibül, Vorgärten und Dachaufbauten weitgehend im bauzeitlichen Zustand erhalten, nur die beiden Eingangstüren und die Vorgarteneinfriedung an der Grolmanstraße sind modern ersetzt.
(2) ZdB 10 (1890), S. 174 f.
Literatur:
- Inventar Charlottenburg, 1961 / Seite 419
- BusB II/III 1896 / Seite 223 mit 1 Abb.
- Zentralblatt der Bauverwaltung 10 (1890) / Seite 173-175 mit 2 Abb.
Kontakt
Juliane Stamm
Landesdenkmalamt Berlin
Redaktion Denkmalinformationssystem
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