Denkmaldatenbank
Strafgericht Charlottenburg
09096235 | |
Bezirk | Charlottenburg-Wilmersdorf |
Ortsteil | Charlottenburg |
Adressen | Kantstraße 79 |
Denkmalart | Gesamtanlage |
Sachbegriff | Gefängnis & Gericht |
Datierung | 1896 |
Entwurf | Bürckner, Adolf & Fürstenau, Eduard |
Parallel zum Bau des Amtsgerichts entstand schräg gegenüber 1896-97 das Strafgericht Charlottenburg, Kantstraße 79, mit rückwärtig anschließendem dreiflügeligen Gerichtsgefängnis nach Entwurf von Adolf Bürckner und Eduard Fürstenau. (1) Anfangs im unbebauten Gelände an der Kantstraße frei stehend, fällt das Vorderhaus heute in der Reihe der Mietshäuser kaum auf. Auch die historische Bedeutung des ehemaligen Gerichtsgebäudes, vor allem aber des Gefängnistraktes im Hinterhof, dürfte nur wenigen Passanten bekannt sein - während der NS-Zeit waren in den Gefängniszellen politische, ab 1939 ausschließlich weibliche Gefangene inhaftiert, die auf ihren Prozess im nahe gelegenen Reichskriegsgericht am Lietzensee warteten. (2) Für viele von ihnen war dies die letzte Station vor dem Abtransport in die Konzentrationslager oder der Hinrichtung in Berlin-Plötzensee. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam hier bis 1985 die Vollzugsanstalt Weibliche Jugend Charlottenburg unter, im Vorderhaus befand sich bis 1979 die Landesanstalt für Lebensmittel-, Arznei- und gerichtliche Chemie. Nach einem Umbau 1984 diente der gesamte Gebäudekomplex bis 2010 dem Amtsgericht als Aktenarchiv. 2012-22 wurden die Gebäude zu einem Hotel mit Restaurant im Gefängnistrakt und einem Kulturhaus im Gerichtsgebäude umgebaut. (3)
Seiner Funktion als Gerichtsgebäude entsprechend, war das fünfgeschossige Vorderhaus mit Seitenflügel und hohem Dach sowohl an der Fassade als auch im Inneren vergleichsweise aufwendig gestaltet. Die Architekten wählten für die Fassadengliederung frühbarocke Formen, die in Sandstein ausgeführt die verputzten Wandflächen unterteilen und schmücken. Die malerische Anlage mit vortretendem Treppenturm und großer Giebelfront sowie der Kontrast zwischen glatten Putzflächen und klar abgesetzten Gliederungselementen aus Sandstein zeigt die Abkehr von den sonst im Mietshausbau üblichen historistischen Fassaden. Dagegen ist das Amtsgefängnis im Blockinnenbereich als dreiflügeliger Verblendziegelbau mit einem separaten Schuppen und zwei Toranlagen ohne gestalterischen Anspruch ausgeführt. Im Zellentrakt gab es neben Arbeitsräumen und Kleiderkammer ursprünglich 56 Zellen, später wurde die Zahl der Haftplätze auf 100 erweitert. Der Verwaltungsflügel wurde 1950 um ein Geschoss erhöht.
(1) Die Bauwerke und Kunstdenkmäler von Berlin, Stadt und Bezirk Charlottenburg, bearb. von Irmgard Wirth, Text- u. Tafelband, Berlin 1961, S. 173 f.; Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin (Hrsg.): Berlin und seine Bauten, Teil III, Bauwerke für Regierung und Verwaltung, Berlin-München 1966, S. 77; Kähne, Volker: Gerichtsgebäude in Berlin, Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 47; "Die Träume einzig bleiben mir in meiner Zelle". Ausstellungskat. Heimatmuseum Charlottenburg 2012; Dürr, Karl: Frauen des Widerstandes, Die NS-Zeit im Gerichtsgefängnis Kantstraße 79, Berlin-Charlottenburg, Berlin 2013, S. 4-7, 57, 59.
(2) Zu den inhaftierten Frauen, insbesondere den Mitgliedern der so genannten "Roten Kapelle", siehe Dürr, Karl: Frauen des Widerstandes, Die NS-Zeit im Gerichtsgefängnis Kantstraße 79, Berlin-Charlottenburg, Berlin 2013.
(3) Architekten Armand Grüntuch und Almut Grüntuch-Ernst. Vgl. https://wilmina.com/de/events/
Literatur:
- Wirth, Irmgard: Die Bauwerke und Kunstdenkmale von Berlin, Stadt und Bezirk Charlottenburg, Berlin 1961 / Seite 173 f.
- BusB III 1966 / Seite 77
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