Denkmaldatenbank

Mietshaus Motzstraße 22

Obj.-Dok.-Nr. 09066633
Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Ortsteil Schöneberg
Adressen Motzstraße 22
Denkmalart Baudenkmal
Sachbegriff Mietshaus
Datierung 1896-1897
Entwurf Gebhardt, Gustav
Bauherr Diedrich, Albert

Auch das Mietshaus Motzstraße 22 fällt durch seine originelle Straßenfassade auf; es wurde 1896-97 von Gustav Gebhardt mit fünfgeschossigem Vorderhaus, langem Seitenflügel und Quergebäude für das Ehepaar Diedrichs erbaut. (1) Durch ihre mit roten Handstrichziegeln und hellem Putz bedeckten Wandflächen, die farbigen Malereien, die schmiedeeiserne Balkonbrüstung und die wuchtigen Sandsteinelemente wirkt die Fassade sehr malerisch. Die Bildhauerarbeiten stammen von Albert Koch, die Bemalung von Lothar Müller. (2) Das Berliner Stadtwappen, das den zweigeschossigen dreieckig vortretenden Erker in der Mittelachse bekrönt, und die seitlich über dem ersten Obergeschoss angebrachten Wappen von Charlottenburg und Schöneberg verweisen auf die besondere kommunale Situation in diesem Gebiet. (3) Am tief eingeschnittenen korbbogigen Sandsteinportal für Hofdurchfahrt und Hauseingang sowie an den Loggien der westlichen Hausseite erkennt man, dass Straßenfront und Hauswand nicht parallel verlaufen, sondern durch die abgeschrägte Form des Blocks bestimmt sind. Durch die geschickte Anordnung der Wandöffnungen konnte ein Ausgleich geschaffen werden. Das gleiche Prinzip wurde auch am Haus Fuggerstraße 3 genutzt.


(1) Berliner Architekturwelt 2 (1900), S. 93, 96-97. Die Ausführung übernahmen die Maurermeister Alfred Jaster und Hermann Schwiertz, die auch andere Wohnhäuser in Schöneberg erstellt haben. Vgl. u.a. Leberstraße 18 und Luitpoldstraße 5-6.

(2) Am Erker sind Zunftzeichen der Künste (Malerei, Bildhauerei) und des Handwerks (Schlosser, Tischler), an der rechten Hauswand ein Lebensbaum und am obersten Geschoss Blumenbilder zu sehen. Das Vestibül wurde nach Entwurf des Architekten Walther Haenschel ausgestaltet. Vgl. Berliner Architekturwelt 2 (1900), S. 97.

(3) "Die drei an der Facade angebrachten Wappen von Berlin, Charlottenburg und Schöneberg haben nach der Ansicht des Bauherrn eine tiefe symbolische Bedeutung. Er wollte damit auf das Ungemach hinweisen, das den Grundbesitzern dieser Gegend seit 1871 aus den kommunalen Grenzverhältnissen und den dadurch hervorgerufenen Streitigkeiten erwachsen ist." Vgl. Berliner Architekturwelt 2 (1900), S. 97.

Kontakt

Juliane Stamm
Landesdenkmalamt Berlin
Redaktion Denkmalinformationssystem

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