Denkmaldatenbank
Mietshausgruppe Kulmer Straße 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 20A, 24 , 25, 26, 28, 30, 31 Steinmetzstraße 46, 47, 48, 49, 50
09066583 | |
Bezirk | Tempelhof-Schöneberg |
Ortsteil | Schöneberg |
Adressen | Kulmer Straße 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 20A, 24 , 25, 26, 28, 30, 31 Steinmetzstraße 46, 47, 48, 49, 50 |
Denkmalart | Ensemble |
Sachbegriff | Mietshausgruppe |
Die Mietshäuser Kulmer Straße 12-20A, 24-26, 28, 30-31 bilden zusammen mit der ehemaligen 126. und 143. Berliner Gemeindeschule und dem Lehrerwohnhaus, Kulmer Straße 15 ein Ensemble, das die typische Bebauung Berlins in den 1880er Jahren repräsentiert. Die Häuser auf beiden Seiten der südlichen Kulmer Straße, die zwischen 1882 und 1888 von Maurer- und Zimmermeistern oder Bauunternehmern errichtet wurden, sind geprägt von der Bauordnung von 1853. Diese erlaubte eine hohe Ausnutzung der Grundstücke mit sechsgeschossigen Vorderhäusern und enger Hinterhofbebauung, was von der damals verbreiteten Bauspekulation zur Gewinnmaximierung genutzt wurde. Bauherren waren häufig Berliner Kaufleute, die gleich mehrere Grundstücke bebauen ließen und die Häuser nach der Fertigstellung weiterverkauften. Die Wohnhausgruppe in der Kulmer Straße ist heute ein im Bezirk Schöneberg seltenes Beispiel für ein geschlossenes Ensemble dieses Mietshaustyps mit sechs Vollgeschossen. Die ehemals aufwendig gestalteten Stuckfassaden sind teilweise erhalten, in einigen Fällen vereinfacht erneuert oder entfernt. Vergleichsweise viele der 16 zum Ensemble gehörenden Häuser haben trotz der Sanierungsmaßnahmen der 1980er Jahre ihre Hofgebäude behalten. Das 1884-86 im Blockinnenbereich errichtete Schulgebäude, das ursprünglich durch das Wohnhaus Kulmer Straße 15 erschlossen wurde, erhielt 1960 Erweiterungsbauten und einen neuen Zugang an der Steinmetzstraße, wird aber nach wie vor als Schule genutzt.
Die Mietshäuser an der Kulmer Straße fallen durch ihre ungewöhnliche Höhe auf. Fünf Wohngeschosse erheben sich über einem Souterrain oder Erdgeschoss mit Ladenlokalen, sodass die erst in der Bauordnung von 1887 für Berlin festgelegte maximale Traufhöhe von 22 Metern hier noch deutlich übertroffen wird. Während Fassadengliederung und Dekor individuell gestaltet wurden, sind die Grundrisstypen weitgehend einheitlich. Die hohe Ausnutzung der Grundstücke mit Vorderhaus und Hofgebäuden sorgte für die zeittypischen Wohnungsgrundrisse: Zwei- bis Dreizimmerwohnungen in den Vorderhäusern sowie Ein- bis Zweizimmerwohnungen in Seitenflügeln und Quergebäuden waren die Regel, Badestuben meist nicht vorgesehen. Nur in einigen größeren Wohnungen in den Vorderhäusern gab es von Anfang an Bäder. Erst bei den Sanierungsmaßnahmen der 1980er Jahre wurden auch die Wohnungen umfassend modernisiert.
Literatur:
- Landesdenkmalamt Berlin (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg, Petersberg 2018 / Seite 132
Kontakt
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