Denkmaldatenbank

Mietshaus Böckhstraße 14 Graefestraße 82

Obj.-Dok.-Nr. 09031124
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Ortsteil Kreuzberg
Adressen Böckhstraße 14

Graefestraße 82
Denkmalart Baudenkmal
Sachbegriff Mietshaus
Datierung 1886
Entwurf Linke (Bauunternehmer)
Bauherr Bislich

An den sechs Vollgeschossen der beiden Mietshäuser Böckhstraße 13 und 14 kann man erkennen, dass die Gebäude noch vor Inkrafttreten der Bauordnung von 1887 geplant und genehmigt worden sind, denn die neue Bauordnung begrenzte die Anzahl der Geschosse, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet waren, auf fünf. Auch die enorm dichte Bebauung beider Grundstücke ist ein klares Indiz dafür, dass die Baugenehmigung noch nach Maßgabe älterer Bestimmungen erteilt wurde. (1) Die beiden 1886-87 von Zimmermeister Hoffmann und dem Bauunternehmer Linke fertig gestellten Mietshäuser sind typische Beispiele für den spekulativen Wohnungsbau des 19. Jahrhunderts in Berlin. Zudem dokumentieren sie in ihrem gut überlieferten Zustand die geradezu explosionsartige städtebauliche Entwicklung, wie sie sich im Graefekiez gegen Ende des 19. Jahrhunderts vollzog. Als großvolumige Eckhäuser mit lang fluchtenden Fassaden prägen sie maßgeblich das Stadtbild im Kreuzungsbereich von Böckh- und Graefestraße. Die Häuser haben gespiegelte Grund- und Aufrisse. Mit Ausnahme weniger Details sind sie in der grundsätzlichen Anlage des Baukörpers und der Fassadenabwicklung identisch. Die winkelförmig ausgebildeten Vorderhäuser lassen hinten eine kleine quadratische Hoffläche frei. Die flächigen Fronten werden durch Stuck in Neorenaissanceformen belebt. Während sich die unteren Geschosse vor allem durch einen plastischen Bossenputz hervortun, zeichnen sich die oberen Etagen vornehmlich durch ihre kräftigen Fensterrahmungen und Fensterverdachungen aus. Die Gebäudeecken hat man, wie im zeitgenössischen großstädtischen Mietshausbau gebräuchlich, abgeschrägt und durch Erkervorbauten betont. Im Widerspruch zu den stattlich geschmückten Fassaden stehen die recht einfachen und kleinen Wohnungen. Sie umfassten ein bis drei Zimmer, die teilweise nur über Gemeinschaftsflure erschlossen wurden. Charakteristisch ist die Nutzung der Erdgeschosszone durch Läden und Gaststätten.


(1) Nach Verabschiedung der neuen für den Stadtkreis Berlin geltenden Baupolizeiordnung vom 15. Januar 1887 durfte ein neu zu bebauendes Gründstück nur noch maximal zu zwei Dritteln seiner Grundfläche bebaut werden. Die Grundstücke in der Böckhstraße überschreiten diesen Wert deutlich.

Literatur:

  • Topographie Friedrichshain-Kreuzberg/Kreuzberg, 2016 / Seite 325 f.

Kontakt

Juliane Stamm
Landesdenkmalamt Berlin
Redaktion Denkmalinformationssystem

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